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Was zu berücksichtigen ist:

Es gilt die 2G Regelung (Geimpft oder genesen)                                              
Somit entfällt die Maskenpflicht, die Pflicht des zu Abstands- und Hygienekonzepten, sowie die Kapazitätsbeschränkung. Ausgenommen sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr.

  • Geimpfte: Zeigen den Nachweis der abschließenden Impfung vor, die mindestens 14 Tage zurückliegt.                     
  • Genesen: Zeigen den Nachweis über eine PCR-Testung festgestellten Infektion vor, die mindestens 8 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt. 

Es gilt für alle Reisenden (auch Übernachtungen aus geschäftlichem Grund) die 2G Regel. Wir haben als Auflage dies bei Check-In zu prüfen.

Gäste aus dem Ausland, können über  https://soziales.hessen.de/Corona/Reisen-und-Einreise in die aktuellen Einreisebestimmungen individuell einsehen.